Lebensversicherung Rückkaufswert: Was verbirgt sich dahinter?

Veröffentlicht auf von Sandra Reinfeld

Die gesetzlichen Grundlagen für den Rückkaufswert von Lebensversicherungen finden sich in der Bundesdeutschen Gesetzgebung im Paragrafen 169 des Versicherungsvertragsgesetzes, das letztmalig im Jahr 2007 novelliert worden ist. Diese Novellierung kann im Bundesgesetzblatt I ab der Seite 2631 nachgelesen werden. In der Schweiz kommt für die Berechnung der zu gewährenden Werte bei einem Rückkauf der Paragraf 90 des schweizerischen Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.

Die Entwicklung des Rückkaufswertes von Kapital bildenden Versicherungen

Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, dann werden von den Gesellschaften Abschlussgebühren verlangt, in denen in den meisten Fällen auch Provisionen für die Makler mit enthalten sind. Sie werden in den ersten Jahren der vereinbarten Laufzeit verrechnet. Das führt in der Konsequenz dazu, dass man in den ersten vier Jahren bei einem Versicherungsverkauf einen deutlich niedrigeren Erlös als die bereits eingezahlte Summe an Beiträgen bekommt. Eine besondere Situation ergibt sich beim Rückkauf von Lebensversicherungen und beim Ankauf von Rentenversicherungen, in denen es einen Einschluss einer Risikoversicherung gibt. So könnte die Rentenversicherung beispielsweise mit einer Risiko-LV oder die Kapital bildende LV mit einer BUZ gekoppelt sein. Bei der Berechnung der erzielbaren Erlöse bei einem Rückkauf werden nur die Beiträge berücksichtigt, die als Geldanlage gedacht sind. Hinzu kommen die darauf bereits erzielten Renditen, die sowohl aus einer festen Verzinsung als auch aus einer flexiblen Verzinsung zum Beispiel durch eine Fondsbindung stammen können.

Die Lebensversicherung – Ankauf und Verkauf und der Einsatz als Sicherungsmittel

Wenn bei einem Versicherten ein akuter Finanzbedarf auftritt, dann wird schnell über eine Kündigung von Versicherungen nachgedacht. Doch das ist meist ein Verlustgeschäft, selbst wenn die Kündigung über Anwalt erfolgt. Hier sollte man als Alternative den Verkauf der Versicherungen ins Auge fassen. Im Internet stehen dafür spezielle Plattformen zur Verfügung. Der Vorteil besteht darin, dass man nicht nur den Rückkaufswert nebst erarbeiteter Rendite bekommt, sondern meistens auch der Risikoschutz erhalten bleibt. Im Schadensfall sind dem Käufer dann die entrichteten Beiträge nebst einer Renditezulage zu erstatten. Auch kann im Lebensversicherung-Forum oder beim Bund der Versicherer nachgelesen werden, dass man das Guthaben aus einer Versicherung als Sicherungsmittel für einen Kredit verwenden kann. Das gilt aber nur für die Policen, die keinen Pfändungsschutz auf Grund staatlicher Förderung enthalten. Deren Rückkaufswert kann als Besicherung eines Bankkredits verwendet oder direkt beim Versicherer durch ein so genanntes Policendarlehen beliehen werden. Das Policendarlehen hat dabei den Vorteil, dass es auf verschiedene Arten zurück geführt werden kann.


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