Mehrwertsteuer in der Schweiz: Alle nötigen Informationen

Veröffentlicht auf von Sandra Reinfeld

Bevor in der Schweiz im Jahr 1995 eine Mehrwertsteuer eingeführt wurde, gab es eine so genannte Warenumsatzsteuer. Die rechtliche Grundlage bildet eine Verordnung des eidgenössischen Bundesrates. Dessen Artikel 18 gibt eine Definition ab, auf welche Umsätze eine Umsatzsteuer erhoben werden muss und für welche Waren- und Dienstleistungen welche konkreten Steuersätze gelten. Zwischenstaatliche Abkommen regeln darüber hinaus, wie bei Auslandslieferungen mit der Mehrwertsteuer verfahren werden muss.

Steuerbare Umsätze im Binnenhandel und im Ausland

Die schweizerische Umsatzsteuer ist auf alle im Inland angebotenen Waren und Dienstleistungen zu erheben. Auch fällt sie für den Eigenverbrauch der Unternehmen an. Hinzu kommt der entgeltliche Bezug von Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen vor Ort in der Schweiz erbracht werden. Diese werden über den Schweizer Zoll erhoben. Alle anderen Formen der Umsatzsteuer müssen genau wie der Abzug der Vorsteuer mit den regionalen Finanzämtern abgerechnet werden. Eine Definition des Auslandes gibt es im schweizerischen Steuerrecht nur indirekt. Sie ist aus den Bestimmungen des Artikels 3 des bundeseinheitlichen Gesetzes zur Mehrwertsteuer abzuleiten, in dem der Begriff Inland deklariert wird. Dieses besteht aus dem Hoheitsgebiet der Schweiz sowie auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen mit der deutschen Kommune Büsingen sowie dem Fürstentum Liechtenstein. Mit Campione d’Italia laufen Verhandlungen zum Abschluss einer solchen Regelung. Nicht zum steuerlichen Inland gehören Samuoir und Samnaun. Dort besteht eine Kann-Bestimmung zur Anwendung der rechtlichen Regelungen zur MWSt Schweiz.

Die anzuwendenden Sätze der schweizerischen Mehrwertsteuer

Die rechtlichen Grundlagen zur Belegung von Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer finden sich im Artikel 130 der Bundesverfassung. Bis zum Jahr 2010 galt ein normaler Steuersatz von insgesamt 7,6 Prozent. Beginnend mit dem 1. Januar 2011 ist er vorübergehend auf acht Prozent angehoben worden. Darin ist interessanterweise ein Anteil von 0,1 Prozent enthalten, der zu staatlichen Finanzierung von größeren Eisenbahnprojekten verwendet wird. Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland auch kennt die MWSt Schweiz einen reduzierten Satz. Dieser beträgt aktuell 2,5 Prozent und wird auf die so genannten „alltäglichen Güter“ erhoben, wobei hier sowohl Warenlieferungen als auch bestimmte Dienstleistungen mit erfasst werden. Obwohl die Schweiz geografisch mitten in Europa liegt, brauchen sich die Eidgenossen vor den Diskussionen um die Einführung einer EU-MWSt. nicht zu fürchten, da ihre Heimatland nicht zu den Mitgliedern der EU gehört. Dass der Euro hier als paralleles Zahlungsmittel anerkannt wird, ist vorrangig der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Erfolg der Finanzwirtschaft und der Tourismuswirtschaft zu verdanken.


Veröffentlicht in Steuern

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