Wie funktioniert die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Veröffentlicht auf von Sandra Reinfeld

Kraft der geltenden Gesetzte ist die Krankenversicherung in Deutschland zu einer Pflichtversicherung erhoben worden, die jeder Mensch vom Tag seiner Geburt bis zum Tag seines Todes haben muss. Ist man abhängig beschäftigt, kommt man ganz automatisch in die pflichtige gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen können sich auch von der vorgenannten Pflichtversicherung befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese Wahlmöglichkeit steht auch den Beamten offen, die für ihre Absicherung besondere Zuschüsse mit ausgezahlt bekommen.

Der Selbstständige und die Krankenversicherung

Als Selbstständiger hat man heute die freie Wahl, ob man in eine private Krankenversicherung oder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gehen möchte. Letzteres hat einige Vorteile, denn hier können Kinder und Ehegatten ohne eigenes Einkommen mit in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Bei den privaten Versicherungen müssen für sie separate Verträge abgeschlossen werden, bei denen man mit zusätzlichen Beitragsbelastungen rechnen muss. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten genau die gleichen Leistungen an, die auch den Pflichtversicherten gewährt werden. Über ergänzende Wahltarife zur Krankenversicherung kann der Leistungsumfang in verschiedene Richtungen erweitert werden. Ratsam sind auf jeden Fall die Zahnzusatzversicherung und die Krankentagegeldtarife. Letzteres ist vor allem für den Einzelunternehmer interessant, bei dem das gesamte Einkommen ausfällt, falls er arbeitsunfähig werden sollte. Die Leistungspflicht beginnt bei diesem Wahltarif der Krankenversicherung in Deutschland ab dem 43. Tag und ist von der Höhe her abhängig von den vereinbarten Beiträgen, die sich immer an den Beiträgen für den Haupttarif für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung orientieren.

Sonderfall Künstler in der Krankenversicherung in Deutschland

Künstler haben bei der Krankenversicherung gleich drei verschiedene Wahlmöglichkeiten. Sie können sich eine private Krankenkasse suchen, in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gehen oder sich über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtig versichern lassen. Letzteres hat durchaus entscheidende Vorteile, denn dabei werden über die Künstlersozialkasse auch die Beiträge zur Pflegeversicherung und auch zur gesetzlichen Rentenversicherung mit abgeführt. Die Beiträge werden ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer bei dieser Form der Krankenversicherung abhängig vom erzielten Einkommen erhoben. Über Wahltarife kann der Bezug von Krankengeld bei den über die KSK Versicherten bereits ab dem 15. Tag einer Krankheit vereinbar werden. Damit besitzen die Künstler einen Sonderstatus. Auch ergänzende Wahltarife zur Erweiterung der gewährten Leistungen sind als Ergänzung zum Hauptvertrag möglich.


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